Was im Versicherungsvertrag steht
Gebäude- und Inhaltsversicherungen für Gastronomie enthalten Sicherheitsvorschriften (Obliegenheiten). Häufig darunter: Küchenabluftanlagen sind regelmäßig zu reinigen, Fettabscheider sauber zu halten, elektrische Anlagen zu prüfen. Manche Verträge nennen Intervalle oder verweisen auf die anerkannten Regeln der Technik – und damit auf DGUV 110-003 und VDI 2052.
Was nach einem Brand geprüft wird
Der Sachverständige des Versicherers sucht die Brandursache. Findet er dicke Fettschichten im Kanal und keine Nachweise über Reinigung, stellt sich die Frage nach einer Obliegenheitsverletzung. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung kürzen – anteilig nach der Schwere des Verschuldens; bei Vorsatz ganz. Ein lückenloser Reinigungsplan und die Protokolle des Fachbetriebs sind in dieser Situation die wichtigsten Dokumente.
Was Sie tun sollten
Lesen Sie die Sicherheitsvorschriften Ihres Vertrags und fragen Sie Ihren Makler nach Intervallen. Halten Sie Reinigungsplan und Protokolle griffbereit. Beauftragen Sie die Fachreinigung nach Belastung, nicht nach Kalender. Und melden Sie Umbauten der Küche (neue Fritteuse, Grill) dem Versicherer – sie ändern das Risiko.