Wie oft muss eine Küchenabluftanlage gereinigt werden?

Die häufigste Frage – und die meisten Antworten im Netz sind zu grob („einmal jährlich"). Die DGUV Regel 110-003 „Branche Küchenbetriebe" nennt konkrete Orientierungswerte, die VDI 2052 verlangt Intervalle nach Belastung. Hier die Übersicht, was wie oft dran ist.

Die Intervalle nach DGUV Regel 110-003

Aerosolabscheider (Fettfilter): Reinigung nach Verschmutzungsgrad – bei starkem Fettanfall kann eine arbeitstägliche Reinigung nötig sein; auch bei geringer Belastung sollte das Intervall 14 Tage nicht überschreiten. Hauben und ihre Komponenten: tägliche Sichtprüfung, Reinigung bei Bedarf. Lüftungsdecken: monatliche Prüfung des Verschmutzungsgrads, insbesondere des Deckendruckraums. Abluftleitungen und Ventilatoren: mindestens halbjährliche Überprüfung, Reinigung bei Bedarf. Alle Prüfungen und Reinigungen sind zu dokumentieren.

Wovon das Intervall der Fachreinigung abhängt

Kochprozess: Fritteusen, Grill, Wok, Dönerspieß und Holzkohle erzeugen ein Vielfaches an Fettaerosol gegenüber Kochen und Backen. Betriebsstunden: Ein Hotel mit Frühstück, Mittag und Abend belastet die Anlage doppelt so stark wie ein reines Abendrestaurant. Abscheiderqualität: Gute Aerosolabscheider halten mehr zurück, der Kanal bleibt länger sauber. Kanalführung: lange, verzweigte Kanäle mit vielen Bögen setzen mehr an. Als Faustregel: Restaurants mit normaler Küche halbjährlich bis jährlich, Imbisse mit Fritteuse und Grill viertel- bis halbjährlich, Konditoreien jährlich. Verbindlich ist die Festlegung des Fachbetriebs nach der ersten Inspektion.

Woran Sie erkennen, dass es Zeit ist

Fett tropft aus der Haube oder aus Kanalnähten. Die Abscheider sind nach einem Tag wieder belegt. Die Abluftleistung lässt nach, die Küche wird heißer und riecht. Der Ventilator wird lauter oder vibriert. Auf dem Dach zeigen sich Fettspuren um die Dachhaube. Jedes dieser Zeichen bedeutet: Die Anlage ist überfällig, nicht fällig.

Reinigungsplan und Nachweis

Führen Sie einen Reinigungsplan mit Datum, Bauteil, Name und Ergebnis – für die täglichen und wöchentlichen Arbeiten des Personals. Die Fachreinigung wird mit dem Protokoll des Betriebs dokumentiert. Beides zusammen ist der Nachweis, den Berufsgenossenschaft, Gesundheitsamt, Versicherer und Vermieter sehen wollen.

Häufige Fragen

Reicht einmal im Jahr?

Für eine leicht belastete Küche oft ja – aber nur, wenn die halbjährliche Kontrolle von Kanal und Ventilator dokumentiert ist und keinen Reinigungsbedarf zeigt. Für Fritteusen- und Grillbetriebe ist einmal im Jahr zu wenig.

Wer legt das Intervall fest?

Der Betreiber ist verantwortlich, der Fachbetrieb empfiehlt nach der Inspektion. Auf dieser Plattform trägt der Betrieb das Intervall nach der Reinigung ein; die Plattform erinnert Sie vor dem nächsten Termin.

Gilt das auch für eine kleine Imbissküche mit einer Haube?

Ja. Die Regelwerke unterscheiden nicht nach Größe, sondern nach Belastung – und eine kleine Küche mit Fritteuse ist oft stärker belastet als eine große Kantine.

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